Wege der Integration in Schule, Ausbildung und Arbeit
Kinder bis sechs Jahre
Für alle zugewanderten Kinder und Jugendlichen gelten uneingeschränkt die gleichen Rechte auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt haben Kinder auch einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte (KITA) oder in der Kindertagespflege. Familien können selbst entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung (KITA) oder bei welcher Kindertagespflegeperson ihr Kind betreut werden soll.
Sachsenweit gibt es ein Netz von WillkommensKITAs. Dabei handelt es sich um ausgewählte Einrichtungen, an denen für Kinder aus zugewanderten Familien durch gezielte sprachliche und interkulturelle Maßnahmen der Integrationsprozess vor Ort besonders gestaltet wird.
Schulpflichtige unter 18 Jahren
Für alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Freistaat Sachsen besteht Schulpflicht. Um ihnen einen guten Start in das sächsische Schulsystem zu ermöglichen, wird in Verantwortung des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) eine besondere Bildungsberatung durchgeführt. Dieses Beratungsgespräch dient der Information über die verschiedenen Bildungsgänge und der Unterstützung bei der Wahl der Schullaufbahn im Freistaat Sachsen und hat die Zuweisung in eine Schule zum Ziel.
An Beruflichen Schulzentren (BSZ) bestehen Vorbereitungsklassen, die die sprachlichen Grundlagen, schulische Basiskenntnisse und eine Berufsorientierung für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder/und den Übergang in die Beruflichen Gymnasien oder die Fachoberschulen vermitteln.
Junge Erwachsene über 18 Jahren
Zugewanderte junge Erwachsene über 18 Jahren sind nicht mehr schulpflichtig. Für sie gibt es verschiedene Wege der Integration durch Bildung. Diejenigen, die ihren Bildungsweg fortsetzen möchten und das Abitur anstreben, können einen schriftlichen Antrag an einem Kolleg in Breitenbrunn, Freiberg oder Leipzig stellen. Dieser Weg steht leistungsstarken Zugewanderten über 18 Jahren offen, die z.B. im Herkunftsland kurz vor dem Abiturabschluss standen oder bereits eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, die in Deutschland jedoch nicht anerkannt wird. Sie können in eine Vorbereitungsklasse aufgenommen und schrittweise individuell in die reguläre Kollegausbildung integriert werden. Über die Aufnahme entscheidet nach einer besonderen Bildungsberatung der jeweilige Schulleiter.
Weiterhin besteht für nicht mehr schulpflichtige zugewanderte junge Erwachsene über 18 Jahren die Möglichkeit, sich über verschiedene Sprachkursangebote und spezifische Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder eine Beschäftigung vorzubereiten. Hierzu beraten die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter.
Diejenigen, die keine ausreichende Vorbildung zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder Beschäftigung haben, können das besondere Bildungsmodul »Curriculum für den Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne oder mit stark unterbrochener Bildungslaufbahn« besuchen. In Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) vermittelt es Grundlagen, damit ein erfolgreicher Übergang in bestehende weiterführende Wege der beruflichen Bildung und/oder Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wird.